Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Text Copyright ©2015, IT-Recht-Kanzlei ·Alter Messeplatz 2 80339 München

Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 344xxxxx